Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 6. Dezember 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Virtus Umbra e.U., Inhaber Dinel Kurtovic (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Der Auftragnehmer bietet IT-Dienstleistungen, insbesondere Fullstack Development, AI Engineering sowie die Entwicklung von digitalen Mitarbeitern, Automatisierungs- und Multi-Agent-Systemen an.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, KI-Integration, Automatisierung und Systementwicklung.
2.2 Die konkreten Leistungen, Preise, Termine und Abnahmekriterien werden für jedes Projekt in separaten Anlagen (Leistungsbeschreibung, Preisplan, SLA, AVV etc.) definiert. Diese Anlagen sind integraler Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
2.3 Der Auftraggeber kann Projekte durch Einzelbeauftragung auf Basis dieser AGB in Auftrag geben.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Vertragslaufzeit & Kündigung
4.1 Projektverträge gelten für die Dauer des jeweiligen Projekts.
4.2 Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung in Kraft und gelten auf unbestimmte Zeit.
4.3 Rahmenverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
4.4 Bereits begonnene Projekte oder beauftragte Leistungen können nicht gekündigt oder widerrufen werden. Für diese gilt ausschließlich die jeweilige Projektvereinbarung.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
5.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner für das Projekt.
5.3 Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können zu Mehrkosten führen.
5.4 Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Anlagen bzw. Angeboten.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen.
6.4 Erfolgt die Zahlung am Tag der Rechnungsstellung per Echtzeitüberweisung (EZ-Überweisung), gewährt der Auftragnehmer einen Skonto von 5 %.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
6.6 Bis zur vollständigen Zahlung behält der Auftragnehmer alle Rechte an den gelieferten Leistungen (Eigentumsvorbehalt).
6.7 Bei umfangreichen Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
7. Abnahme & Mängel
7.1 Projektbezogene Leistungen werden nach Fertigstellung gemäß den Abnahmekriterien der jeweiligen Anlage geprüft und abgenommen.
7.2 Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Produktiveinsatz).
7.3 Werden innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
7.4 Für abgenommene Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme.
7.5 Mängel sind unverzüglich schriftlich und detailliert zu dokumentieren.
7.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beheben (Nacherfüllung).
7.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
8.3 Die Haftung ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Jahresumsatzes, den der Auftraggeber im laufenden Vertragsjahr an den Auftragnehmer gezahlt hat, maximal jedoch € 50.000.
8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.6 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
9. Datenschutz & Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) einzuhalten.
9.2 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, gilt eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
9.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
9.4 Diese Verpflichtung gilt für 3 Jahre nach Vertragsende fort.
10. Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte
10.1 Vorbestehende Technologien, Frameworks, Templates und Bibliotheken des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum.
10.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten individuellen Arbeitsergebnissen im eigenen Geschäftsbetrieb.
10.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verwertung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
10.4 **Option Eigentumsübergang:**
Nach individueller Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung kann das vollständige Eigentum und umfassende Nutzungsrecht (exklusiv, übertragbar, weltweit) an den entwickelten Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber übergehen. Dies bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
11. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen, sofern diese die gleichen Datenschutz- und Geheimhaltungsstandards einhalten.
12. Höhere Gewalt
12.1 Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Ausfälle kritischer Infrastruktur, behördliche Eingriffe) befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.
12.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren.
13. Änderungen der AGB
13.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern.
13.2 Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
13.3 Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand ist Linz, sofern gesetzlich zulässig.
**Stand:** Januar 2025
**Virtus Umbra e.U.**
Inhaber: Dinel Kurtovic
Wimmerstrasse 5
4060 Leonding
Österreich
Bei Fragen zu diesem Dokument:
[email protected]